1. CHARTERPREIS
Der Charterpreis umfasst die Nutzung des Schiffes und seiner Einrichtungen. Im Preis nicht enthalten sind Hafen- und andere Gebühren sowie Treibstoff.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Das vermieteten der Boote mit ihrem kompletten Zubehör kann nur nach ordnungsgemäßer Entrichtung der Miete benützt werden. 40% des Mietpreises muss spätestens eine Woche nach dem Abschluss des Vertrages beglichen werden, der Rest muss spätestens 4 Wochen vor dem Termin des Mietvertrags bezahlt werde..
3. STORNOBEDINGUNGEN
4. ÜBERGABE DER BOOTE
Es werden nur vollständig ausgerüstete, voll aufgetankte und in einwandfreiem Arbeitszustand befindliche Boote übergeben und derselbe Zustand wird auch bei der Rückgabe des Bootes erwartet. Sollte sich der Charterer an diese Bedingung nicht halten, hat der Vercharterer das Recht von dem Chartervertrag zurückzutreten. Nach Ablauf einer Frist von 24 Stunden, wenn der Vercharterer nicht ein anderes, mindestens gleichwertiges Boot bereitstellen kann, kann der Charterer auf eine Benützung des Bootes verzichten, und hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat der Charterer das Recht auf Rückzahlung aller Zahlungen an den Vercharterer. Eine den vereinbarten Charterpreis übersteigende Haftung ist ausgeschlossen, sowie sonstige Ansprüche des Charterers. Der Charterer verpflichtet, sich bei der Übergabe den Bootzustand und die Vollständigkeit der in der Checkliste angeführten Ausrüstung und Inventars sorgsam zu überprüfen. Eventuelle versteckte Mängel am Boot oder an seiner Ausrüstung, welche dem Vercharterer bei der Übergabe der Boote nicht bekannt sein könnten, sowie die Mängel welche eventuell nach der Übergabe entstehen, berechtigen den Charterer nicht, den Chartepreis zu vermindern. Ist ein Weiterfahren – aus welchem Grund auch immer- nicht möglich, oder ein Überschreiten des Rückgabetermins unausweichlich, so muss zwecks Einholung von Anweisung, der Stützpunktleiter verständigt werden. Beim Überschreiten des Rückgabetermins, auch infolge des schlechten Wetters, haftet der Mieter für alle Kosten, die daraus dem Vercharterer entstehen. Eine entsprechend sichere Törnplanung wird angeraten. Rückkehr in die Marina, in den Abendstunden vor der Schiffs Rückgabe ist verpflichtend. Alle Abtretungen sind nur nach einer Besprechung zwischen Charterer und Vercharterer, vor Ort, rechtsgültig. Kommt der Vercharterer oder der Stützpunktleiter zu der Überzeugung dass der Schiffsführer nicht über die erforderliche Kenntnisse verfügt, behält er sich das Recht vor, das Auslaufen des Schiffes zu verbieten. In diesem Fall wird sich der Vercharteter bemühen die erforderlichen Kenntnisse gegen eine entsprechende Gebühr an den Charterer zu übertragen.
5. KAUTION
Bei der Übernahme des Bootes wird eine Kaution laut Gültiger Preisliste hinterlegt. Geleistete Kaution wird ohne Abzüge zurückbezahlt, wenn das Boot schadenfrei zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird. Die Kaution muss hinterlegt werden auch wenn das Boot mit einem Skipper gemietet wurde. Der Charterer trägt die vollen Kosten für alle durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden und/oder Verlust von einen oder mehreren Segelbootsteilen oder Ausrüstungsgegenständen.
6. VERSICHERUNG
Die Boote sind Haftpflichtversichert für Schäden gegen dritten, und Kaskoversichert für die Schäden am Schiff in Höhe des versicherten Schiffwertes. Weiter sind sie versichert gegen Schäden seitens dritter Person. Kommt es während der Fahrt zu einer Havarie, bei welcher der Charterer nicht selbst für deren Kosten aufkommen muss (beim normalen Abnutzungsschaden oder beim Überschreiten der Haftungssumme), benötigt er für die Reparatur die Zustimmung (Anweisung) des Vermieters bzw. Stützpunktleiters. Bei größeren Havarien, sowie bei Beteiligung anderer Schiffe, ist beim zuständigen Hafenamt Meldung zu machen und bei diesem ein entsprechendes Protokoll (Hergang, Schadensfeststellung etc.) für die Versicherung anfertigen lassen. Gleichzeitig muss auch der Stützpunkt verständigt werden. Sollte der Mieter diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann er für den entstandenen Schaden voll haftbar gemacht werden. Die Beschädigungen an den Segeln sind nicht versichert und dafür Haftet der Charterer in voller Höhe. Die durch den mangelhaften Ölstand im Motor entstandenen Schäden sind nicht versichert und auch diese Schäden werden vom Charterer selbst getragen. Der Charterer ist verpflichtet den Ölstand im Motor jeden Tag regelmäßig zu kontrollieren. Die persönlichen Gegenstände des Charterers sind nicht versichert und es wird dem Charterer empfohlen, dies selbst zu tun.
7. VERPFLICHTUNG DES CHARTERERS
Falls der Mieter einen Hund an das Bord des Bootes bringen möchte ist er verpflichtet dies dem Vermieter vorher anzukündigen und verpflichtet sich zusätzliche Reinigungskosten von 100 Euro vor Ort zu entrichten.
8. RÜCKGABE DER SCHIFFE
Im Falle der erwartenden Verspätung ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter darüber zu informieren. Im Falle einer Verspätung wird der Vermieter, für jede weitere Stunde Verspätung ab abgelaufener im Chartervertrag festgehaltener Rückübergabe des Bootes, 2% der wöchentlichen Miete des Bootes dem Mieter berechnen.
Falls sich der Mieter verspäten sollte ist er verpflichtet, den Vermieter sofort zu informieren.
9. BESCHWERDEN
Es kommen nur diejenigen Beschwerden in Betracht, die in schriftlicher Form bei der Rückgabe des Bootes vorgelegt und die seitens der Vertreter des Vercharterers und des Charterers eigenhändig unterschrieben werden.